Leistungen
Arbeitgeber- und Betreiberpflichten
Jeder Arbeitgeber ist unabhängig von der Größe des jeweiligen Unternehmens gesetzlich dazu verpflichtet, Arbeitsplatzuntersuchungen bzw. Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Daraus sind dann entsprechende Betriebsanweisungen zu formulieren, die Informationen über die am jeweiligen Arbeitsplatz auftretenden Gefährdungen enthalten und ebenso über die sachgerechten Schutzmaßnahmen unterweisen.
Flucht- und Rettungspläne und Anweisungen für das richtige Verhalten sind lebensnotwendig für den Brand- oder Katastrophenfall in einem Gebäude. Arbeitgeber und Betreiber von Einrichtungen können direkt verantwortlich gemacht werden, wenn diese Unterlagen nicht oder nicht korrekt vorhanden sind oder keine regelmäßigen Unterweisungen stattgefunden haben. Im Falle von Personenschäden kann das empfindliche Folgen haben. Im Übrigen sind Flucht- und Rettungspläne alle 2 Jahre auf Aktualität zu prüfen und ggf. zu korrigieren.
Arbeitsplatz und Gefährdungen
Beratung, Beurteilung und Ausarbeitung von:
þ Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln
þ Arbeitsbedingungen an Bildschirmarbeitsplätzen
þ Bewertung von Arbeitsplätzen
þ Lastenhandhabungsverordnung
þ Gefährdungsbeurteilungen und Risikobewertung nach Nohl
þ Betriebsanweisungen
þ Erstellen und Führen eines Gefahrstoffkatasters nach GefStoffV
þ orientierenden Messungen am Arbeitsplatz für Beleuchtung, Klima, Lärm
Brandschutz und Vorbeugung
Ausarbeitung von:
þ Flucht- und Rettungsplänen
þ Feuerwehrplänen
þ Notfallplänen für Alten- und Pflegeheime
þ Brandschutzordnungen
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