Ingenieurkontor Laurisch


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Energieausweise

Leistungen

Die Grundlagen

Immobilieneigentümer müssen künftig bei Neuvermietung und Verkauf einen Energieausweis vorlegen. Andernfalls können hohe Bußgelder fällig werden. Der Energieausweis soll Mieter und Käufer objektiv über die energetische Qualität von Häusern informieren, Einsparpotenziale auf-zeigen und er muss Modernisierungshinweise geben. Dieser Ausweis darf aber nur von besonders qualifizierten Personen ausgestellt werden.

Die Eigentümer haben die Wahl zwischen zwei Ausweisvarianten, die sich vor allem in ihrer Aussagekraft und im Preis unterscheid
en.

Die Varianten

Der Energiebedarfsausweis ð ð ð (und wann ist dieser Pflicht?)
- erheblich aussagekräftiger!
- basiert auf dem baulichen Zustand des Hauses und der Anlagentechnik
- unabhängig vom Verhalten (z.B. Heizen, Lüften) der Bewohner
- gutes Argument bei Verkauf / Vermietung nach erfolgreicher Modernisierung
- beruht auf einem Rechenverfahren nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. auf normierten Nutzerverhalten.
- Modernisierungshinweise auf den baulichen Zustand angepasst

Referenzen (Auszug)

Der Energieverbrauchsausweis
- keine Gebäudebegehung!, relativ geringer Aufwand, günstiger Preis, schnell erstellt
- geringere Akzeptanz als Verkaufs- oder Vermietungsargument
- klimabedingte Verfälschungen z.B. durch extreme Winter (kalt oder warm)
- Modernisierungsempfehlungen nur sehr pauschal, da keine Gebäudebegehung

Unsere Kompetenz (dena-Registrier-Nr.: 132044)

Wir sind bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (www.dena.de) als qualifizierter Aussteller für alle Arten von Ausweisen eingetragen
(Wohn- und Nichtwohngebäude)

Unsere Referenzen reichen vom

- kleineren Einfamilienhaus
bis zum
- großen Einkaufszentrum.

Wir verfügen als Ingenieure der Versorgungs- und Energietechnik über die entsprechende Ausbildung und Erfahrung, um auch die teilweise hochkomplexe Gebäudetechnik korrekt berechnen zu können.


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