Ingenieurkontor Laurisch


Direkt zum Seiteninhalt

Altlasten / Asbest

Leistungen

Altlastensanierung und Koordination

Bei vielen Hochbau- und Tiefbauvorhaben können vor Baubeginn hoch gefährliche Gefahrstoffe entdeckt werden. Die vorhandenen Altlasten müssen möglichst gefahrenfrei für die Beschäftigten saniert werden. Ebenso unterliegt die Altlastensanierung auch dem strengen Umweltrecht.

Zur Erkundung von potentiellen Altlasten setzen wir externe und unabhängige Probenahmeteams und Labore ein. Die Beurteilung und Benennung von Schadstoffen erfolgt wirkungspfad- und schutzgutbezogen auf rechtlicher Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) vom 17. März 1998.

Zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei Arbeiten im kontaminierten Bereich ist grundsätzlich der Bauherr verantwortlich.

Sind mehrere Auftragnehmer in kontaminierten Bereichen tätig, ist nach BGR 128 (aktuell: DGUV Regel 101-004) / TRGS 524 ein geeigneter Koordinator durch den Bauherrn zu bestellen. Dieser muss zwingend die Sachkunde vorweisen.

Asbestrückbau und Koordination

Asbest hat hervorragende stoffliche Eigenschaften: Es ist feuerfest, unverrottbar, wasser- und chemikalienbeständig, isoliert gegen Hitze, Schall, Elektrizität und ist günstig herstellbar.

ABER: Asbest gehört zu den gefährlichsten Schadstoffen überhaupt. 1979 wurde das erste Asbestprodukt, Spritzasbest, in Deutschland verboten. Ab 1993 wurde in Deutschland die Herstellung und Verwendung von Asbest generell verboten. Seit 2005 gibt es ein EU-weites Verbot.

Auch heute - fast 40 Jahre nach dem ersten Verwendungsverbot - kann Asbest noch in über 3.500 Produkten eingesetzt sein. Abwasserleitungen, Dichtschnüre, Nachtspeicheröfen, Fensterbankverkleidungen, Brandschutzverkleidungen, Kabelisolierungen, Toaster, Fassadenverkleidungen, Dächer, Föhne, Kleber, Fußbodenbeläge können asbesthaltig sein.

Bei unsachgemäßen Umgang mit Asbest und dem Bearbeiten asbesthaltiger Materialien werden Asbestfasern freigesetzt. Diese Asbestfasern können in die Alveolen der Lunge gelangen und können schon bei geringer Belastung die so genannte Asbestose auslösen. Besonders gefährlich sind Produkte mit schwach gebundenem Asbest, die einen Faseranteil von 60 % und mehr besitzen und diese leicht wieder abgeben.

Die Zahl an Todesfällen durch Asbest-Belastungen ist seit Jahren höher als die tödlicher Arbeitsunfälle.

Für Asbestsanierungen ist die TRGS 519 zwingend zu beachten. Da die Beschädigung von Asbestprodukten zur Faserfreisetzung und Umgebungskontaminierung führt, ist der Bauherr/Arbeitgeber verpflichtet ggf. entsprechende Fachkundige bzw. geeignete Koordinatoren (TRGS 519) zu bestellen.

Leistungen nach BGR 128 (6A) - TRGS 524 (2A) - TRGS 519 (Anl. 3)

è Gefahrenanalyse und Gefahrstoffermittlung mit Gefährdungsabschätzung (Grad der Exposition)
è
Gefährdungsbeurteilung, Leitung und Beaufsichtigung der Arbeiten
è
Erstellung des baustellenbezogenen Arbeits- und Sicherheitsplans
è Festlegung technischer und personenbezogener Schutzmaßnahmen
è Erstellung von Betriebsanweisungen
è ggf. Vorgaben für die messtechnische Überwachung
è Einweisung der Beschäftigten
è
Durchsetzung der Schutzziele bei den Auftragnehmern
è Abststimmung der zeitlichen Abfolge der Einzelgewerke
è Überwachung während der Arbeiten (Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen)
è Protokollierung aller Festlegungen und Vorkommnisse

Sachkundenachweis BGR 128 / TRGS 524
Abschlussurkunde Asbestlehrgang

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü